Integration in das Studium
Die Steuerberaterprüfung gilt als eine der anspruchsvollsten Prüfungen überhaupt in Deutschland. Ihr Masterstudium ist perfekt zeitlich und inhaltlich darauf abgestimmt:
In den Modulen des 2. – 5. Semesters werden alle Themen unterrichtet, die für die schriftliche Steuerberaterprüfung wichtig sind. Im Rahmen dieser Module erhalten Sie auch unser vollständiges Skriptmaterial zur Vorbereitung auf die Steuerberaterprüfung. Darüber hinaus enthalten die Module aber natürlich auch viele Inhalte für die Praxis, Steuerplanung und Steuergestaltung, die so nicht Bestandteil der sonst üblichen Kurse zur Vorbereitung auf die Steuerberaterprüfung sind. Sie benötigen zur erfolgreichen Vorbereitung auf die schriftliche Steuerberaterprüfung neben dem Erlernen und dem Verständnis aller steuerrechtlichen Inhalte auch intensives Klausurentraining.
Das Klausurtechniktraining ist insbesondere in die Module Steuerlehre in Fällen I und II integriert, Sie erhalten darüber hinaus nach dem 3. und 4. und während des 5. Semesters auch noch zusätzliche Übungsklausuren. Die Masterarbeit kann im 3. und 4. Semester bereits vorbereitet und geschrieben werden. Damit haben Sie im 5. Semester Zeit für die Übungsklausuren und einen freien Kopf für die Steuerberaterprüfung.
Daher haben wir in der Vergangenheit in unseren Studiengängen z.B. in München und Köln sehr gute Erfolgsquoten nach der schriftlichen Steuerberaterprüfung, in der Regel über 80%. Aktuell in Köln 92% nach der schriftlichen Prüfung 2021 (alle Studierenden, die auch das Klausurentraining im Aug./Sep. besucht haben) bzw. 86% ohne Besuch des Klausurentrainings. In Gelsenkirchen startet der Studiengang erstmalig zum SoSe 23, sodass es hier noch keine eigene Statistik gibt. Auch hier ist aber eine ähnlich hohe Erfolgsquote zu erwarten.
Steuerberater-
prüfung
Die Vorbereitung auf die Steuerberaterprüfung im Einzelnen
Das Wichtigste zusammengefasst
1
Basisskripten zu allen Steuerarten, Bilanzierung und Verfahrensrecht (sogenannte Vorkursskripte).
Wir stellen diese bereits nach dem Eignungsgespräch zur Verfügung. Bei geringeren Vorkenntnissen im Steuerrecht empfiehlt es sich, die Skripte schon vor dem ersten Semester durchzuarbeiten. Die Inhalte sind aber größtenteils auch Bestandteil der Module im 1. Semester.
2
Über 50 sechsstündige Übungsklausuren (Einzelheiten s. Grafik) mit:
- ausgepunkteten Lösungsskizzen (Kurzlösung und Langlösung)
- aufgezeichneten Nachbesprechungen
- individuelle Korrektur der 15 sechsstündigen Klausuren im 5. Semester möglich (25 € pro Klausur)
3
Zusätzliche Lehrmaterialien:
- Aufzeichnungen aus unserem Online-Steuerberaterlehrgang – optimal auch zur Wiederholung einzelner Themen
- Stitz-Lehrwerk - kompaktes Skript, ebenfalls optimal zur Wiederholung vor der Prüfung
- Buch zur Klausurtechnik (HDS Verlag, Hrsg.: Thomas Fränznick)
Zulassungsvoraussetzungen Steuerberaterprüfung
Als Absolvent des Masterstudiengangs Taxation benötigen Sie in der Regel nur 2 Jahre Berufserfahrung von mind. 16 Stunden pro Woche, um zur Steuerberaterprüfung zugelassen zu werden. Angerechnet wird dabei jede Tätigkeit nach dem ersten akademischen Abschluss (z.B. nach dem Bachelorabschluss), die sich auf das Gebiet der von den Bundes- und Landesfinanzbehörden verwalteten Steuern erstreckt. Gemeint sind die so genannten Vorbehaltsaufgaben eines Steuerberaters, beispielsweise Buchführung und das Erstellen von Steuererklärungen und Abschlüssen. Dabei spielt es keine Rolle, ob die praktische Tätigkeit in Voll- oder Teilzeit ausgeübt wird, solange sie die 16 Wochenstunden nicht unterschreitet. Sie können die erforderliche Berufspraxis also während des Masterstudiums erwerben.
Den Antrag auf Zulassung stellen Sie dann im 5. und damit letzten Semester (Stichtag ist regemäßig der 30.04.) bei Ihrer zuständigen Steuerberaterkammer. Im darauffolgenden Oktober, also unmittelbar nach Abschluss Ihres Masterstudiums, findet dann der schriftliche Teil der Steuerberaterprüfung statt. Dieser besteht aus 3 6-stündigen Klausuren, die an drei aufeinander folgenden Tagen geschrieben werden. Zu Beginn des Folgejahres (i.d.R. ab Ende Januar / Anfang Februar) legen Sie anschließend die mündliche Prüfung ab.
Weitere Einzelheiten zur Steuerberaterprüfung und deren Zulassungsvoraussetzungen finden Sie auch auf unserer Website oder direkt bei der Bundessteuerberaterkammer.
Die Prüfung
Der schriftliche Teil der Steuerberaterprüfung findet jährlich bundeseinheitlich an drei aufeinander folgenden Tagen der ersten vollen Oktoberwoche statt.
Pro Klausur werden sechs Zeitstunden angesetzt. Jede Klausur wird einzeln bewertet. Ist der Gesamtdurchschnitt aller drei Noten nicht schlechter als 4,5 wird man zur mündlichen Prüfung zugelassen.
Die Inhalte entsprechen auch in der mündlichen Prüfung denen der schriftlichen Prüfung. Zusätzlich werden noch aktuelle Themen aus dem Steuerrecht gefragt sowie Wirtschaftsrecht, Berufsrecht, BWL und VWL.
Der mündliche Teil setzt sich aus einem Kurzvortrag von circa fünf bis zehn Minuten sowie sechs Prüfungsgesprächsrunden zu den oben genannten Themen zusammen. Für jede einzelne Runde erfolgt eine Bewertung, aus denen dann die Gesamtnote gebildet wird. Haben Sie zusammen mit dem Ergebnis der schriftlichen Prüfung im Durchschnitt mindestens 4,15 erreicht, gilt die Prüfung als bestanden.
Studienberatung
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